Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille, den 11. November 1915.
"Bekanntmachung
Die Bestimmungen im Bulletin de Lille Nr 74 vom 29.7.15 und Nr. 80 vom 19.8.15 über die Gültigkeit von Stadtscheinen innerhalb des Gouvernementsbezirkes werden wie folgt abgeaendert :
’Die in den Arrondissements Arras, Cambrai, Douai, Lille und Valenciennes ausgegebenen Stadtscheine müssen von der Bevoelkerung ohne Rücksicht auf den Ausgabeort überall innerhalb des Gouvernementsbezirkes in Zahlung genommen werden. Einheimische, welche die Annahme solcher Scheine verweigern, koennen keine andere Zahlung beanspruchen’.
Lille, den 11. November 1915.
Der Gouverneur."
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