Schuldanerkenntnis des Peter Heyner aus Laumersheim über 5 Gulden an die Erben des Johann Georg Retzer in Freinsheim vom 15. März 1806.
Das Schriftstück dürfte von einem Notar oder zumindest von einem professionellen Schreiber angefertigt worden sein. Das zeigt allein schon der Unterschied zu der im Vergleich eher ungelenk wirkenden Unterschrift des Schuldners.
Dat.: März 1806
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