Beglaubigte Abschrift des gemeinsamen Beschlusses des Oberbergamtes Rheinland-Pfalz und Bezirksregierung Koblenz von 15.2.1957.
Mit dem Beschluss wurden die drei Quellschutzzonen definiert und in einer Karte im Maßstab 1:25.000 eingetragen. Damit waren die Quellschutzfestlegungen vom 25.11.1931 und 10.12.1931 aufgehoben.
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