museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Freilichtmuseum Roscheider Hof Hausrat [HR 46]
Satzeisen mit Holzgriff (Freilichtmuseum Roscheider Hof CC0)
Herkunft/Rechte: Freilichtmuseum Roscheider Hof / Helge Klaus Rieder (CC0)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Satzeisen mit Holzgriff

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Das Satzeisen besitzt einen lackierten Holzgriff mit einer Nase, der auf das Eisen geklemmt ist. Mit dem auf einer Feder sitzenden Knopf (auf der Bodenplatte des Griffs) kann der Griff vom Unterteil gelöst werden.

Satzeisen gehen auf ein amerikanisches Patent aus dem Jahre 1871 zurück. Sie besitzen eine mit Asbest isolierte Bügeleisendecke und einen ausklinkbaren Holzgriff den man auf auf eines der meist 4 Eisen klemmen konnte. Im Laufe der Zeit entwickelten die Hersteller viele verschiedene Klemmmechanismen. Vor dem Bügeln wurde das Eisen auf einem Herd erhitzt und anschließend der Holzgriff aufgesetzt, um die Wäsche zu glätten.

Beim Bügeln werden mehrere Eisen gleichzeitig auf einem Ofen aufgeheizt. Ein Eisen wird an den Griff geklemmt und mit diesem wird gebügelt. Wird das Eisen im Laufe der Zeit zu kalt, so wird der Griff abgeklemmt und an ein anderes, heißes angeklemmt. Sofort kann dann mit diesem gebügelt werden und das erkaltete Unterteil wird auf den Herd gestellt.

Satzeisen setzten sich schnell durch, da sie im Vergleich zu Bolzeneisen viel einfacher und sicherer zu bedienen waren. Auch nach der Elektrifizierung waren sie auch aus Sparsamkeitsgründen noch lange in Gebrauch.

Material/Technik

Gusseisen

Maße

Länge: 16 cm, Höhe: 13 cm, Breite: 9 cm, Stückzahl: 1

Literatur

  • Marianne Strobel (1987): Alte Bügelgeräte. München
Freilichtmuseum Roscheider Hof

Objekt aus: Freilichtmuseum Roscheider Hof

Das Freilichtmuseum Roscheider Hof ist ein Museum der Alltagskultur an Mosel, Saar und den umgebenden Mittelgebirgen. Den Kern des...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.