Verzeichnis der Lehrlinge und Gesellen der Sinziger Hammerzunft (Einschreibung und Lossprechung)
erstellt 1778 - 1792, Lehrlinge seit 1749 sind aus dem alten Buch übernommen
Vorne stehen die neun Artikel, die dem Lehrjungen bei Einschreibung ins Handwerk vorgelesen werden, auf die er mit Handgelöbnis verpflichtet wird.
Dann folgen die Einschreibungsurkunden aus dem vorangegangenen Lehrjungen-Buch, beginnend mit dem 28. September 1749, alle weitgehend mit demselben Wortlaut, immer auf der rechten Seite nummeriert von 1 bis 108, alle von derselben Hand, vermutlich vom Stadtschreiber sorgfältig eingetragen. Dann folgen 6 Seiten mit Einschreibungen von 1779 bis 1789, die eigentlich nicht hier hingehören. Denn im August 1778 hatte man angefangen, die freigebliebenen linken Seiten von vorne nach hinten zu beschreiben. Um Platz zu sparen, wurden oft zwei Einschreibungen auf eine Seite gepackt. Das geht bis Seite 58 v.
Im Mittelteil des Buches befindet sich ein alphabetisches Register der eingeschriebenen Lehrlinge, das bereits 1778 angelegt wurde.
Darauf folgt unmittelbar die Vorschrift, wie bei der Freisprechung (Lossprechung) der Lehrjungen zu verfahren ist, ergänzt um einen später hinzugefügten Passus über die Voraussetzungen der Zulassung zum Meister.
Der dritte Teil des Buches enthält die Freisprechungsprotokolle, wobei verfahren wurde wie im ersten Teil.
Beschriftet auf Einband
Lehrlingen und gesel - len Buch
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