Konvolut von Akten/Schreiben/Artikeln zum Kauf der Kühkopf Fähre
Vor 1984 wurden Vorbereitungen getroffen, dass die Gemeinde Guntersblum den Betrieb der Kühkopf Fähre übernehmen kann. Die Fähre war im Besitz des Landes Hessens. Das Land Hessen hatte die Verpflichtung den Fährbetrieb aufrecht zu erhalten, hatte aber großes Interesse daran, diese Aufgabe abzugeben an die Gemeinde Guntersblum, die hierzu bereit war. Es wurden im Laufe des Jahre zahlreiche Schreiben angefertigt und ausgetauscht zwischen dem Land Hessen und der Ortsgemeinde Guntersblum, jeweils vertreten durch die Repräsentanten der beiden Parteien. Das vorliegende Konvolut enthält die entsprechenden Akten und Schriftstücke.
Darunter befinden sich unter anderem:
Vertragsentwürfe, Erklärungen zu Terminverschiebungen von 1985 in 1986 wegen haushaltspolitischen Zwängen des Lands Hessen, Sitzungsvorlagen zum geplanten Kauf der Fähre und zum Verkauf von Guntersblumer Grundstücken auf dem Kühkopf an das Land Hessen, Artikel zum Kühkopf-Ablösevertrag aus der AZ, Artikel zum Kühkopf vom 24. Juli 1980, Schriftstücke zum Einspruch der Gemeinde Gimbsheim zur geplanten Übernahme der Fähre durch Guntersblum, Sitzungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, AZ-Artikel zur Übernahme der Fähre vom 30.06.1984, Aktenvermerke.
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