museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de

Darlehenskassenschein

"Darleh(e)nskassenscheine wurden zwischen 1914 und 1922 im Deutschen Reich von der Reichsschuldenverwaltung gemäß Darlehnskassengesetz vom 4. August 1914 (RGBl. S. 340) in Anlehnung an eine vormalige preußische Banknotenart ausgegeben. Die Scheine waren jedoch formal keine "echten" Banknoten, mussten aber trotzdem als Zahlungsmittel von allen Staatskassen akzeptiert werden. Mit Beginn ihrer Emission zu Beginn des Ersten Weltkrieges waren die Darlehnskassenscheine durch Beleihung von industriellen und landwirtschaftlichen Gütern juristisch gedeckt, jedoch wie alle anderen Zahlungsmittel nicht in Goldmark umtauschbar. De facto waren sie eine während und nach dem Ersten Weltkrieg genutzte Form der zusätzlichen Bargeldschöpfung.Sie liefen parallel zu den Reichsbanknoten, Reichskassenscheinen und Privatbanknoten als fünfte "Banknotenart" – neben den (geduldeten) Notgeldscheinen und sonstigen Geldersatzzeichen der Länder, Kommunen und Großbetriebe – bis zu ihrer vollständigen Entwertung in der Inflation im Jahre 1923 in Deutschland um. Zwischen allen fünf Banknotenarten gab es keine Kursabweichungen. Ab August 1923 gab es noch kurzzeitig eine sechste Banknotenart (sog. "wertbeständiges Notgeld"), die wieder auf die Vorkriegsgoldmark und den US-Dollar direkt in einer Kursangabe Bezug nahm und nicht wie die vorgenannten Darlehnskassenscheine auf die entwertete Papiermark." - (de.wikipedia.org 05.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Darlehnskassenschein Zwei Mark von 1914Zwanzig Mark 1918Darlehnskassenschein über 2 Mark von 1920Darlehnshassenschein über Zwanzig Mark von 1914Darlehnshassenschein über Zwei Mark von 1914Darlehnskassenschein über fünf Mark von 1917
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]