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Flachdach

"Flachdächer (Abkürzung FD) sind Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 10°. Manche Quellen nennen eine Obergrenze von 5° (8,8 %).

In deutschen Bauordnungen findet sich keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern.

In der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), der TA Luft, sowie in den Richtlinien VDI 3781, Blatt 1 werden bei der Festlegung von Mindestschornsteinhöhen zwischen Dächern mit einer Dachneigungen von weniger oder maximal 20° (= Flachdach) und einer Dachneigung ab ober von mehr als 20° (= Steildach) unterschieden.

In der Regel wird die Dachhaut von Flachdächern als Dachabdichtung ausgeführt. Ab einer Neigung von etwa 10° sind im Ausnahmefall auch Dachdeckungen aus Dachziegeln oder Betondachsteinen möglich." - (de.wikipedia.org 28.09.2019)

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Fotografie "Tennisclub Weiss-Rot Speyer e.V. (I)"Fotografie des Verwaltungsgebäudes der Firma Zettelmeyer
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