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Waffenstillstand

"Ein Waffenstillstand ist ein vorläufiges Niederlegen der Waffen im Krieg und meistens als Vorstufe zum Frieden geplant.

Im Gegensatz zur Waffenruhe, einer kurzfristigen Einstellung von Kampfhandlungen zu einem bestimmten Zweck (z. B. Bergung von Verwundeten), ist ein Waffenstillstand auf längere bestimmte Zeit angelegt, wobei oft genaue Bedingungen und ggf. eine Demarkationslinie festgelegt werden.

Ein Waffenstillstand wird von den Kriegsparteien vereinbart und verbietet beiden Parteien mit sofortiger Wirkung anzugreifen (Waffenstillstandsvertrag). In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert. So heißt es in Artikel 36: „Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.“ Gemäß den Genfer Konventionen sind in einem Waffenstillstandsvertrag alle Kriegsparteien verpflichtet, die Rückkehr von Zivilinternierten und Kriegsgefangenen zu ermöglichen." - (de.wikipedia.org 08.01.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Landauer AnzeigerFotoExtrablatt zur Grünstadter Zeitung: Waffenstillstandsbedingungen der Entente an DeutschlandExtra-Blatt des Dürkheimer Anzeigers Nr. 36 23.02.1871Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers" 29.8.1870Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers." 26.10.1870
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