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Ehrenbürgerschaft

Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder Ansehen des Ortes verdient gemacht hat. Die Ernennung oder Aberkennung der Ehrenbürgerschaft in Deutschland ist üblicherweise in der Hauptsatzung geregelt, meist ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats erforderlich. Darüber hinaus verleihen Universitäten eine Ehrenbürgerwürde.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Maschinengeschriebenes Festprogramm zur Feier der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Herrn Bürgermeister Josef Bauer am 15. März 1969Ernennung von Georg Bauer zum Ehrenbürger, 1969Foto Josef BauerWilli Syré gratuliert Georg Bauer 1969Erich Kessler gratuliert Georg Bauer 1969Ernennung von Georg Bauer zum Ehrenbürger 1969
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