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Ausgangssperre

Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch, militärisch oder polizeilich für eine unbestimmte Vielzahl von Personen angeordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten (Betretungsverbot) beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen (Ausgehverbot). Es stellt eine Beschränkung der Freiheit der Person dar. Für unterschiedlich definierte Schlüsselpersonen (mit systemrelevanten bzw. systemkritischen Berufen) gibt es regelmäßig Ausnahmen von der Sperre.

Ausgangssperren sind nach Volker Boehme-Neßler in Diktaturen und autoritären Regimen ein probates Mittel der Politik. Sie dienen dazu, das Verhalten der Bevölkerung zu kontrollieren. Um sie wirklich durchzusetzen, brauche es in letzter Konsequenz massive staatliche Gewalt. Staatsgewalt in dieser Dimension gegen die Bevölkerung einzusetzen, sei in einer Demokratie nicht möglich. Deshalb seien in Demokratien Ausgangssperren eher verpönt und würden als untaugliches Mittel gelten, um das Verhalten der Bevölkerung konsequent zu steuern.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Plakat in Cambrai, Frankreich, 1914Plakat in Haubourdin, Frankreich, 1915Plakat in Lille, FrankreichPlakat in Loos, Frankreich, 1914Plakat in Lunéville, Frankreich, 1914Plakat in Mouscron, Belgien, 1915
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