museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de

Steuer

"Als Steuer (früher auch Taxe) wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen – was sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt – auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet." - (de.wikipedia.org 28.05.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Plakat in Brüssel, Belgien, 1916Plakat in Brüssel, Belgien, 1916Steuerbescheid für das Jahr 1807 von Mairie Remagen an Pastor FeyGesuch zur Ermäßigung der KlassensteuerPlakat, 1916Steuerzettel für das Rechnungsjahr 1893/94 der Königlichen Steuer- und Gemeindekasse Ahrweiler für Peter Josef Cholin
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]