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Landratsamt

Das Landratsamt (LRA) ist in einigen Ländern Deutschlands die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises. In anderen Ländern gibt es an Stelle dessen die Kreisverwaltung.

Ausdrücklich wird das Landratsamt in den Landkreisordnungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen so bezeichnet. Die Landkreisordnung von Rheinland-Pfalz verwendet die Bezeichnung Kreisverwaltung. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein heißt die entsprechende Behörde „der Landrat“, auch wenn sie nicht aus einem einzigen Menschen besteht, sondern eine Vielzahl von Bediensteten im Namen des „Landrats“ handeln. Außerhalb des juristischen Sprachgebrauchs kann aber auch in diesen Ländern vom „Landratsamt“, der „Kreisverwaltung“ oder dem „Kreishaus“ die Rede sein.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Gesuch zur Ermäßigung der KlassensteuerAnordnung des Königlichen Landratsamtes vom 7. Dezember 1889, die untersagt die Unterrichtung von schulpfichtigen Kindern von auf der Wanderung befindlichen FamilenRheinüberfahrt zu Guntersblum und Rheindurchstich am GeyerRheinüberfahrt zu Guntersblum, Überfahrtsgebühren, Verpachtung
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