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Generalkommission für die Rheinprovinz und die Hohenzollersche Lande

"Die 1885 errichtete Generalkommission in Düsseldorf war von Anfang an auch für die Bearbeitung der Zusammenlegung, Servitutablösungen und Gemeinheitsteilungen in den Hohenzollernschen Landen zuständig. Auf der Kreisebene waren dies die Spezialkommissionen. 1919 wurden die Generalkommissionen in Landeskulturämter, die Spezialkommissionen in Kulturämter umbenannt. Die Landeskulturämter wurden zum 1.4.1933 aufgelöst, ihre Aufgaben einer beim Oberpräsidenten zu errichtenden Landeskulturabteilung übertragen, der die Kulturämter unmittelbar unterstellt waren. Das die Kreise Sigmaringen und Hechingen umfassende Kulturamt in Sigmaringen wurde ebenfalls zum 1.4.1933 aufgelöst, sein Bezirk dem Kulturamt Kreuznach zugeteilt." - http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/themen/Das%20Rheinland%20im%2020.%20Jahrhundert/Seiten/DieadministrativenBeziehungenderHohenzollernschenLande.aspx, 24.09.2017

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Urteil #1488 im Rechttsstreit Lohrsdorf. /. Bodendorf
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