Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille, den 23. Februar 1916.
"Bekanntmachung.
In letzter Zeit werden von Kaufleuten und Haendlern der Stadt Lille Lebens- und Genussmittel, die in den Verkaufsraeumen und Magazinen noch vorhanden sind, zu ganz ungewoehnlich hohen Preisen verkauft.
Soweit es sich hierbei um Ueberschreiten der vom Gouvernement festgesetzten Hoechstpreise handelt, wird jeder zur Anzeige gebrachte Fall kuenftig mit der hoechst zulaessigen Strafe geahndet werden. In gleicher Weise werden von jetzt ab auch jene Faelle bestraft werden, wo Lebensmittel, fuer die auf Antrag der Buergermeisterei oder aus andern Gruenden keine Hoechstpreise festgesetzt wurden, zu Wucherpreisen verkauft worden sind. Mit der gleichen Strafe wird gegen den Kaeufer, der die uebertriebenen Preise zahlt, eingeschritten werden. In Zukunft werden nur noch Lebensmittel durch die Stadt Lille, durch das Comité d’Alimentation du Nord de la France und durch das Comité hollandais fuer den Gouvernementsbezirk eingefuehrt und unter Aufsicht der Stadt an den Abgabestellen verteilt werden.
Jeder Zwischenhandel mit eingefuehrten Lebens- und Genussmitteln wird aufhoeren.
Lille, den 23. Februar 1916.
Der Gouverneur."
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