Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Haubourdin, den 30. März 1917.
"Er [sic] ist den Einwohnern verboten, Waren irgend welcher Art, insbesonders Lebens- und Genussmittel, von deutschen Heeresangehörigen oder durch deren Vermittlung zu kaufen oder sonst zu erwerben.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 5000 Mark bestraft. Beide Strafen können nebeneinander verhängt werden, auch können die Waren beschlagnahmt werden."
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