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Historisches Museum der Pfalz - Speyer 1914-1918. Die Pfalz im Ersten Weltkrieg [PKS_WK_02b_117]
Zwei Verordnungen, dreisprachig (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Herkunft/Rechte: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
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Plakat in Brüssel, Belgien, 1916

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Beschreibung

Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 29. Januar 1916 in Brüssel
"Verordnung betreffend die Sicherstellung der Versorgung der belgischen Zivilbevölkerung mit Kartoffeln.
Artikel 1.
Es ist verboten, Kartoffeln an andere Tiere als an Schweine zu verfüttern.
Die tägliche Kartoffelgabe ist auf höchstens drei kg für jedes abgesetzte Schwein zu bemessen.
Artikel 2.
Zur Verfütterung an Schweine dürfen nur kleine oder kranke, für den menschlichen Genuss nicht geeignete Kartoffeln verwendet werden.
Artikel 3.
Die Verwendung der Kartoffeln als Saatgut darf das Mass von 2000 kg für den Hektar nicht übersteigen.
Artikel 4.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Haft oder Gefängnis bis zu 1 Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 M bestraft. Auf beide Strafarten kann nebeneinander erkannt werden.
Artikel 5.
Zuständig sind die deutschen Militärgerichte.

[...]

Verordnung betreffend die Höchstpreise für Kartoffeln.
Artikel 1
In Abänderung des Artikel 1 der Verordnung vom 28. September 1915 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1090) wird der Preis für 100 kg. inländischer Kartoffeln aus der Ernte 1915 beim Verkaufe durch den Erzeuger festgesetzt:
bei den Sorten:
Industrie, Boules, Krüger, Magnum bonum (Florenville-Virton): auf 11,- Franken
Magnum bonum, König Eduard: 10,-
Rote und Blaue, sowie bei den übrigen Sorten: 9,-
Artikel 2.
Die Höchstpreise (Artikel 1) sind für den ganzen Bereich des General-Gouvernements gleichmässig massgebend.
Artikel 3.
Die Verordnung vom 28. September 1915 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1090) bleibt, insoweit nicht vorstehende Verordnung oder die Verordnung vom 17. Januar 1916 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1325) anderweitige Bestimmungen treffen, aufrecht."

Material/Technik

Papier, Tinte / Druck

Maße

BxH: 72 x 109 cm

Links/Dokumente

Karte
Veröffentlicht Veröffentlicht
1916
Moritz von Bissing
Brüssel
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1914
1913 1920
Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Objekt aus: Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

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