Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 23. Februar 1916 in Brüssel
"Zur Förderung des Absatzes von Fohlen in Belgien habe ich auch in diesem Jahr die Abhaltung von Fohlenmärkten gestattet und fordere die Eigentümer von verkäuflichen Fohlen sowie die Pferdehändler hierdurch auf, die Märkte zahlreich zu beschicken. Es werden nur Stut- und Wallachfohlen im Alter von 1 1/2 -2 Jahren und Hengstfohlen im Alter von 1 1/2 - 3 Jahren angekauft. Ausserdem können bis auf weiteres ältere Arbeitshengste zum Ankauf vorgeführt werden.
Ich bemerke ausdrücklich, dass diese Märkte unter jeglichem Ausschlusse militärischer Requisitionen stattfinden werden.
Der Preis der Pferde wird unter Berücksichtigung des züchterischen Wertes der Tiere lediglich im Wege freier Vereinbarung festgesetzt und bei Abschluss des Kaufvertrages sofort bar bezahlt. Wer nicht mit dem gebotenen Preise zufrieden ist, kann nicht genötigt werden, zu verkaufen.
Die Ankäufe geschehen unter Mitwirkung von Vertretern deutscher Landwirtschaftskammern, welche als alleinige Käufer zugelassen sind.
Die nächsten Märkte finden statt:
1. Dienstag, den 14 März 1916 auf dem Marktplatze
in Nivelles um 10 Uhr (deutsche Zeit),
in Soignies um 12 1/2 Uhr (deutsche Zeit),
2. Freitag, den 24. März 1916 auf dem Marktplatze
in Enghien um 10 Uhr (deutsche Zeit),
3. Dienstag, den 4. April 1916 auf dem Marktplatze
in Manage um 10 Uhr (deutsche Zeit),
in Binehe um 12 1/2 Uhr (deutsche Zeit),
4. Freitag, den 14. April 1916 auf dem Marktplatze
in Huy um 10 1/2 Uhr (deutsche Zeit),
5. Donnerstag, den 27. April 1916 auf dem Marktplatze
in Mons um 10 Uhr (deutsche Zeit),
in Maubeuge um 1 Uhr (deutsche Zeit),
6. Freitag, den 5. Mai 1916 auf dem Marktplatze
in Bastogne um 9 Uhr (deutsche Zeit)."
de