Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 3. Dezember 1914 in Brüssel
"Verordnung über die Aufhebung des Gesetzes vom 4. August 1914 betreffend die Uebertragung von Amtsbefugnissen im Falle der Invasion und über die Wahrnehmung der nach den Gesetzen über die Provinzial- und über die Gemeindeverwaltung den Provinzialgouverneuren und dem König der Belgier zustehenden Befugnisse.
Art. 1. Das Gesetz betreffend die Uebertragung von amtlichen Befugnissen im Falle der Invasion vom 4. August 1914 (Loi relative aux délégations en cas d’invasion du territoire) wird hiermit aufgehobe.
Art. 2. Die nach den Gesetzen über die Provinizial- und über die Gemeindeverwaltung den Provinzialgouverneuren zustehenden Befugnisse werden von den Kaiserlich Deutschen Militärgouverneuren ausgeübt, in deren Namen die diesen zugeteilten Präsidenten der Zivilverwaltung die lautenden Geschäfte der Provinzialverwaltung sowie die Geschäfte und den Vorsitz in den Deputations permanentes führen. Die dem König der Belgier zustehenden Befugnisse werden von mir als dem Kaiserlichen Generalgouverneur ausgeübt.
Art. 3. Diejenigen seit dem Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes vom 4. August 1914 von den Deputations permanentes, den Conseils provinciaux und den Conseils communaux gefassten Beschlüsse, zu deren Gültigkeit die Genehmigung des Provinzialgouverneurs oder des Königs erfoderlich gewesen wäre, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der nachträglichen Genehmigung der im Artikel 2 bezeichneten Instanzen."
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