Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 12. Dezember 1914 in Brüssel
"Alle belgischen Gesetze und Verordnungen über die Miliz und die Garde civique werden ausser Kraft gesetzt.
Frühere Übertretungen der darin enthaltenen Vorschriften sind straffrei und siehen keinerlei Folgen nach sich. Insbesondere ist die Heirat, die Erteilung eines Passes oder einer Gewerbesteuerbescheinigung oder die Anstellung im Dienste des Staates, der Provinz oder der Gemeinde unabhängig von dem Nachweise der Befolgung dieser Gesetzte und Verordnungen.
Die vom Generalgouverneur zur Ueberwachung der bisherigen Mitglieder der Miliz und der Garde civique und zur Verhinderung der Rekrutierung des Heeres getroffenen oder noch zu treffenden Anordnungen werden durch diese Verordnung nicht berührt."
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