Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 27. März 1915 in Brüssel
"Jedes Singen und Spielen der französischen Nationalhymne (Marseillaise) ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu zwei Jahren geahndet."
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