Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 7. Oktober 1914.
„Bekanntmachung
Die belgische Regierung hat in dem von deutschen Truppen besetzten Gebiet Wehrpflichtigen einiger jüngerer Jahrgänge Gestellungsbefehle zugehen lassen. Diese belgischen Befehle sind ungültig. In dem von deutschen Truppen besetzten Teil des Landes gelten für alle Einwohner nur die Befehle des Kaiserlich Deutschen General-Gouvernements und der ihm unterstellten Behörden.
Es wird den Empfängern belgischer Gestellungsbefehle hiermit ausdrücklich verboten, diesen Folge zu leisten.
Wehrpflichtige dürfen künftig den Bereich ihres augenblicklichen Aufenthaltsortes (Stadt oder Landgemeinde) ohne Genehmigung der deutschen Behörde nicht mehr verlassen, widrigenfalls ihre Familie haftbar gemacht wird.
Im Besitz eines Gestellungsbefehls oder einer Erkennungsmarke getroffene Wehrpflichtige werden als Kriegsgefangene behandelt.
Brüssel, den 7. Oktober 1914.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von der Goltz,
Generalfeldmarschall.“
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