Wandanschlag in deutscher Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 30. Oktober 1914.
"Diese Gemeinde gehoert zur Etappen-Kommandantur Roubaix (6te Etappen Inspektion)
In den Staedten Roubaix und Tourcoing und deren Vorstaedten dürfen Beitreibungen nur durch Vermittlung der Et. Kommandantur vorgenommen werden. Ausserhalb dieser Staedte koennen Beitreibungen selbststaendig gegen einen von einem Offizier ausgestellten Requisitionsschein gemacht werden. Der Requisitionsschein muss, um gueltig zu sein, Namen, Dienstgrad und Regiment des den Schein ausstellenden Offiziers tragen, und darf keine Correcturen haben.
Hofmann
Major und Kommandant.
Roubaix, den 30. Okt. 1914."
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