Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 18. Januar 1916.
"Bekanntmachung.
Die eingeleiteten Prüfungen haben ergeben, dass die vom Herrn General-Gouverneur durch Verordnung vom 5. Dezember 1915 befohlenen Anmeldungen der Kartoffelvorräte nicht vollständig gemacht sind.
Es haben bereits schwere Bestrafungen stattfinden müssen. Hiermit wird sämtlichen Kartoffelbesitzern nochmals Gelegenheit gegeben, bis zum 10. Februar 1916 die gemachten Anmeldungen bei dem Herrn Kreischef zu berichtigen. Werden nach dem Ablauf dieser Frist Unrichtigkeiten festgestellt, so haben die Betreffenden neben der Einziehung der Kartoffelvorräte schwere Geld- und Gefängnisstrafen zu erwarten. Ich weise darauf hin, dass die Anmeldung sich auf sämtliche Arten von Kartoffeln, also Ess- Futter- und Saatkartoffeln, zu erstrecken hat.
Die bisherigen Feststellungen haben ergeben, dass die der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Kartoffelmengen äusserst gering sind. Die Bevölkerung wird deshalb im eigensten Interesse auf die Notwendigkeit hingewiesen, sehr sparsam mit diesen Vorräten umzugehen und höchstens 300 gr. je Tag und Kopf der Bevölkerung zu verbrauchen; eine etwaige Verfütterung an Vieh ist auf Kartoffelabfälle zu beschränken.
Mons, den 18. Januar 1916.
Der Militär-Gouverneur.
von Gladiss.
Generalleutnant."
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