Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 4. November 1915.
"Verordnung.
Es sind in letzter Zeit viele Fälle von dem Kaiserlich Deutschen Militärgericht abgeurteilt worden, in denen Belgier oder Franzosen deutschen Soldaten Geschenke angeboten, versprochen oder gewährt haben, um sie zu einer Handlung, die eine Verletzung ihrer Dienstpflicht enthielt, zu bestimmen.
Eine derartige Handlungsweise ist nach den deutschen Gesetzen als Bestechung mit schwerer Strafe bedroht.
Die Bevölkerung wird daher vor solchen Straftaten eindringlich gewarnt.
Mons, den 4. November 1915.
Kaiserliches Militärgericht der Provinz Hennegau
Der Militär-Gouverneur
von Gladiss
Generalmajor."
de