Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 22. Juli 1915.
"Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche bleibt das Verbot der Abhaltung von Pferde- und Viehmärkten bis auf Weiteres bestehen.
(Bekanntmachungen vom 25. April 1915 und vom 29. April 1915).
Mons, den 22. Juli 1915.
Der Militär-Gouverneur.
von Gladiss.
Generalmajor."
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