Kommunalverband Kusel. Gültig im ganzen Kommunalverband
Brot- und Mehl-Karte für Februar 1916.
Nicht übertragbar
außer an Familienangehörige und Kostgeber des Bezugsberechtigten.
Die Bemerkungen auf der Rückseite sind zu beachten.
[kaum lesbarer Stempel] Altenglan(?)
ursprünglich 6 Abrisse, 3 davon sind erhalten:
Gültig vom 1. - 29. Febr.
Bezugsschein für
3 Pfd. Roggenbrot
oder
2 Pfd. Mehl
oder
15 mal 80 gr
Weizen-
oder Roggenmehl
Es folgen 15 Marken:
80 gr
Brot
Beschriftung der Rückseite:
Ohne Kommunalverbandskarte oder Landesbrotmarken, darf Mehl, das vom Kommunalverband bezogen wurde, oder Brot weder abgegeben och entnommen werden.
Bei der Abgabe von 3 Pfd. Roggenbrot oder von Mehl ist jedesmal der ganze Bezugsschein abzutrennen.
Die kleinen Abschnitte werden bei der Abgabe von Roggenbrot im Ausschnitt oder von Weißbrot abgetrennt.
Die Abtrennung hat durch den Verkäufer zu geschehen. Auf lose Bezugsscheine und Abschnitte darf nicht gekauft oder Verkauft werden.
Die Bezugsscheine und Abschnitte sind vom Verkäufer am Schlusse des Monats beim Bürgermeisteramt abzuliefern.
Ganz oder teilweise nicht verbrauchte Karten sind nach Monatsschlusß an die Ausgabestelle zurückzugeben.
gestempelt: Museum Bad Dürkheim