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Landesregierung von Rheinland-Pfalz

"Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz besteht gemäß Artikel 98 Absatz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz aus dem Ministerpräsidenten und den (derzeit neun) Ministern. An den Sitzungen der Landesregierung nehmen meistens auch die Staatssekretäre der Staatskanzlei und der Ministerien teil. Diese gehören der Landesregierung jedoch nicht an." - (de.wikipedia.org 29.01.2020)

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

Ausgefertigt Landesregierung von Rheinland-Pfalz
[Person-Körperschaft-Bezug] Brigitte Gemein ()