Als "sozialen Wohnungsbau" bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung ...
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tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete“), wie sie z. B. im deutschen Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) oder vergleichbaren Landesgesetzen in Österreich geregelt ist. Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden.
Je nach Staatssystem ist der soziale Wohnungsbau wirtschafts- und sozialpolitisch eine Ergänzung der Wohnbauförderung oder tritt an deren Stelle. - (Wikipedia 16.07.2017)
"Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)